Förderprogramme
Wohneigentumsbildung
Hessen-Darlehen
Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Erwerb vorhandenen Wohnraums sowie den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Durch die günstigen Konditionen wird gerade jungen Familien sowie gemeinschaftlichen Wohnprojekten die Möglichkeit gegeben, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen. Das Hessen-Darlehen kann mit Mitteln der KfW, dem Baukindergeld, der Denkmalpflege, der Städtebauförderprogramme oder des Dorferneuerungsprogramms kombiniert werden.
Wichtig zu Wissen
Das zu fördernde Bauvorhaben, darf vor Bewilligung der Förderung nicht begonnen worden sein.
Bei dem Erwerb einer Immobilie, darf noch kein notarieller Kaufvertrag geschlossen worden sein.
Konditionen
Es sollen mindestens 15% der Gesamtkosten als Eigenleistung erbracht werden, davon mindestens 10% Geldmittel. Der Sollzinssatz von 0,60 % p.a. ist auf 20 Jahre festgelegt. Sondertilgungen während der Zinsbindung sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Darlehenslaufzeit beträgt ca. 32 Jahre.
Förderberechtigt
Förderberechtigt sind Antragssteller, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen
- 1 Personenhaushalt 36.400 € (brutto)
- 2 Personenhaushalt 60.600 € (brutto)
- Für jede weitere Person ein Zuschlag von 12.050 € (brutto)
- Für jedes Kind ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag von 920 € (brutto)
Zuständigkeit
Zuständig für das Hessen-Darlehen im Landkreis Kassel ist die Wohnungsbauförderstelle, Manteuffel-Anlage 5 in 34369 Hofgeismar. Die Mitarbeiter/innen der Wohnungsbauförderstelle beraten bei der Antragsstellung und leiten die Anträge weiter.
Kontaktdaten
Karina Schindewolf (A-K),
Tel. 0561 1003-2459, karina-schindewolf@landkreiskassel.de
Ann Kristin Nöding (L-Z),
Tel. 0561 1003-2457, annkristin-noeding@landkreiskassel.de
Öffnungszeiten
08:00-12:00 Uhr
Weitere Informationen auf der Homepage der WI-Bank finden Sie unter anderem hier.
Behindertengerechter Umbau
Selbst genutzter Wohneigentum
Ab sofort sollen wieder Mittel aus dem Förderprogramm "Behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohneigentum" des Landkreises Kassel fließen. Nähere Angaben hierzu finden Sie hier.