Baugebiet "Panoramablick"

Baugebiet Panoramablick

Umlegungsverfahren

10.11.2022 Sitzung der Gemeindevertretung:   

Umlegungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung die Anordnung der Umlegung für das

Verfahrensgebiet: „Panoramablick“ Gemarkung: Dörnberg (1481)

zwecks Erschließung von neuem Bauland.

Der Umlegung ist gemäß § 45 Abs. 2 BauGB des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 29 „Wohngebiet – Panoramablick“ zu Grunde zu legen. Nach § 66 HGO ist der Gemeindevorstand als Umlegungsstelle für die Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens zuständig

 

11.01.2023 Sitzung Gemeindevorstand

Beschluss Auftragsvergabe zur Baulandumlegung an das Amt für Bodenmanagement Hofgeismar. Nachfolgend erfolgte die Auftragsvergabe.

 

01.02.2023 Sitzung Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand nimmt die Einladung zur Informationsveranstaltung der Grundstückseigentümer im Baugebiet zur Kenntnis.

Konakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

09.02.2023 Öffentliche Anhörung

Alle Grundstückseigentümer wurden zur öffentlichen Anhörung am 09.02.2023 um 18:00 Uhr eingeladen. Der Bürgermeister Dr. Faßhauer hat begrüßt und ins Thema eingeführt. Das Amt für Bodenmanagement hat über das Baulandumlegverfahren informiert. Danach wurden mit den Eigentümern, der HLG, dem Amt für Bodenmanagement und der Verwaltung offen diskutiert. Am 22.02.2023 wurde das Protokoll alle Teilnehmer und alle Eigentümer die nicht teilgenommen konnten versendet. In diesem Schreiben wurde gleichzeitig das Betretungsrecht von den Grundstückseigentümern herbeigeführt.  

 

22.02.2023 Sitzung Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, dass gemäß § 47 des Baugesetzbuches die Baulandumlegung „Panoramablick“ eingeleitet wird.

Das Umlegungsgebiet wird begrenzt im Westen durch den Weg „Buschwiese“, im Norden durch die Straßen „Kuhnen“ und „Saure Breite“, im Norden sowie Osten durch die Straße „Grüne Aue“ und im Süden durch die landwirtschaftlichen Flächen mit der Gewannbezeichnung „Die saure Breite“ und „Erlenbreite“.

Es beinhaltet in der Gemarkung Dörnberg Flur 15 die Flurstücke 14/1, 14/2, 94/1, 95/2 und 96 sowie in der Flur 16 die Flustücke 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 112, 114, 121, 190/4, 191/4, 192/4, 193/4, 194/10 und 195/10.

Mit der technischen Durchführung des Umlegungsverfahrens wird das Amt für Bodenmanagement Korbach –Außenstelle Hofgeismar- beauftragt.

 

31.03.2023 Amtliche Bekanntmachung im Warmetal 

Bekanntmachung


Gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Verfahrensgebiet „Panoramablick“ Gemarkung Dörnberg (1481) öffentlich bekannt gemacht.

Umlegungsbeschluss

(gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald vom 10.11.2022 über die Anordnung der Umlegung gem. § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird für das Verfahrensgebiet „Panoramablick“ Gemarkung: Dörnberg (1481) die Umlegung nach §§ 45 - 79 BauGB eingeleitet.

Offenlage der Unterlagen bei der Verwaltung indem Zeitrau vom 11.04.2023 bis 12.05.2023

 

11.04.2023 bis 12.05.2023

Offenlage wurde durchgeführt.


30.05.2023 Versendung der Unterlagen an die Behörden:

Amt für Bodenmanagement, Grundbuchamt, Bauaufsicht des Landkreises.


9. Änderung Flächennutzungsplan

Die Angebotseinholung zum Bauleitplanverfahren erfolgte durch das Büro Friedrichs im Auftrag der Hessischen Landgesellschaft.

 

Auf Basis der Abschätzung des voraussichtlichen Honorarvolumens im Oktober 2022 wurde als notwendiges Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der gültigen Vergaberichtlinien eine freihändige Vergabe Einbeziehung von mindestens fünf geeigneten Unternehmen gewählt.

 

11.01.2023 Sitzung Gemeindevorstand

Beschluss zur Auftragsvergabe für die Leistungen „Städtebaulicher Entwurf, Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan“ nach § 19 HOAI.

 

06.02.2023 Vertragsabschluss mit HLG, Gemeinde Habichtswald und Büro BioLine aus Lichtenfels.

 

22.03.2023 Sitzung Gemeindevertretung 

Sitzungsauszug

 

Beratung und Beschlussfassung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

 

Der Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Vorentwurf), bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Datum vom 10.02.2023 sowie die vegetationskundliche Bestandsaufnahme mit Datum vom 28.09.2022, werden gebilligt. Der geänderte räumliche Geltungsbereich wird beschlossen. Die 8. Änderung erhält fortan die Bezeichnung „9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Baugebiet – Panoramablick“.
  1. Das weitere Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der der Behörden ist nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.

31.03.2023 Amtliche Bekanntmachung Warmetal

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung zur Offenlage vom 03.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023

 

Vom 03.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 erfolgte die Offenlage

Offenlage Vorentwurf Flächennutzungsplan

 

Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet


Städtebauliches Konzept

Die Angebotseinholung zum Bauleitplanverfahren erfolgte durch das Büro Friedrichs im Auftrag der Hessischen Landgesellschaft.

 

Auf Basis der Abschätzung des voraussichtlichen Honorarvolumens im Oktober 2022 wurde als notwendiges Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der gültigen Vergaberichtlinien eine freihändige Vergabe Einbeziehung von mindestens fünf geeigneten Unternehmen gewählt.

 

11.01.2023 Sitzung Gemeindevorstand

Beschluss zur Auftragsvergabe für die Leistungen „Städtebaulicher Entwurf, Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan“ nach § 19 HOAI.

 

06.02.2023 Vertragsabschluss mit HLG, Gemeinde Habichtswald und Büro BioLine aus Lichtenfels.

 

22.03.2022 Beschluss der Gemeindevertretung

Städtebauliches Konzept

 

Die Gemeindevertretung Habichtswald fasst folgenden Beschluss:

 

Dem Planungsprogramm, bestehend aus den Entwicklungszielen, den Nutzungen und Bauformen, der Baudichte sowie der Infrastruktur (Seiten 11 bis 14), wird zugestimmt.

 

Anschließend wurde über das Wochenblättchen Warmetal, Facebook, Instagram und übe die Homepage der Gemeinde informiert, dass alle Interessierten Bürger am 11.05.2023 in die Mehrzweckhalle Dörnberg eingeladen sind. Darüber hinaus wurden alle Bewerber per E-Mail zu der Veranstaltung eingeladen.

 

11.05.2023 World Café in der Mehrzweckhalle Dörnberg 

Der Bürgermeister Herr Dr. Faßhauer begrüßte die Teilnehmer und informierte über die Historie und warum das Baugebiet an der geplanten Stelle realisiert wird. Darüber hinaus teilte er mit, dass nicht mehr über das ob das Baugebiet entsteht, sondern dass nur noch über das wie das Baugebiet entwickelt werden soll. Die Ergebnisse des World Cafè werden gebündelt, auf Wirtschaftlichkeit geprüft und den Fraktionen zu Entscheidung vorgelegt. Ebenso werden sinnvolle Ideen im B-Plan berücksichtigt. Auch hier entscheiden die Fraktionen.

 

Die gut besuchte Veranstaltung wurde vom Büro BioLine moderiert.

Dokumentation World-Cafe Habichtswald