BI Lärmschutz zierenberg und habichtswald
Gemeinsam Verbesserungen beim Lärmschutz erreichen
Verantwortung tragen
Zierenberg/Habichtswald. „Eine Bürgerinitiative zum Thema Lärmschutz kann nur dann wirkungsvoll sein, wenn sie die Menschen, die politische Verantwortung tragen, mit einbezieht,“ sagte Wilfried Appel als einer der Sprecher der BI. Deshalb trafen sich jetzt zahlreiche kommunale Vertreter aus Zierenberg und Habichtswald und Günther Schumann von der Interessengemeinschaft Lärmschutz Edermünde sowie die hessischen Landtagsabgeordneten Hans-Christian Göttlicher und Jan-Wilhelm Pohlmann (beide CDU) im Dorfgemeinschaftshaus in Burghasungen. Nach einem Gang entlang der Lärmschwerpunkte an der A 44 erläuterte zunächst Wilfried Appel die bisherigen Aktivitäten der BI Lärmschutz Zierenberg und Habichtswald.

Die schon mehrfach erwähnten Smart-Boxen zur Lärmmessung sowie Umweltdaten und die daraus folgenden Auswertungen und Visualisierung durch ein für alle einsehbares Dashboard auf der Homepage der BI (www.bi-lzh.de) fanden allgemeine Anerkennung. Alle Ergebnisse zeigen deutlich ein Überschreiten der gültigen Grenzwerte auf. Jan-Wilhelm Pohlmann merkte dazu an, dass die Verkehrsbelastung deutschlandweit in den nächsten Jahren noch erheblich ansteigen werde und schlug unter anderem vor, eine Petition beim zuständigen Verkehrsministerium im Bund einzubringen.
Politisches Vorgehen
Ebenso sollte laut Hans-Christian Göttlicher eine deutliche Geschwindigkeitsbegrenzung politisch angegangen werden. Ein Tempolimit – das allerdings zu kontrollieren ist – wäre kurzfristig die günstigste Lösung, so Günther Schumann von der IG - Edermünde.
Die Gruppe habe bereits mit den Landräten und Bürgermeistern der Anrainergemeinden an der A 49 eine engere Zusammenarbeit verabredet. Denn der zu erwartende Lückenschluss der A49 mit der A5 im ersten Quartal diesen Jahres lasse ein erheblich erhöhtes Verkehrsaufkommen erwarten - auch für die Anrainer der A 44.
Vertreter der BI merkten an, dass bislang viele Wege an geschlossenen Türen besonders bei der Autobahn GmbH endeten. Der sogenannte errichtete Geschwindigkeitstrichter zu dem nächtlichen Tempolimit sei völlig wirkungslos und lediglich ein „unfallträchtiger Schilderwald“.
Ermessensentscheidung
Die Streckenführung von zirka 500 Metern widerspreche der gültigen RLS 90 (RLS = Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) und auch der kommenden RLS 19, die eine Distanz von zirka zwei Kilometern beinhaltet.
Aufhorchen ließ die Anwesenden eine Antwort des Hessischen Verkehrsministerium auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Hans-Christian Göttlicher: hier liege eine Ermessensentscheidung vor, die allein in den Zuständigkeitsbereich des Bundes also der Autobahn GmbH falle.
Einig waren sich alle Anwesenden deshalb, dass nur ein Zusammenwirken der zuständigen kommunalen Behörden sowie der Landesvertreter und der Bürgerinitiative gegenüber den politisch Verantwortlichen eine Verbesserung der Situation herbeiführen könne. Mitte des Jahres ist ein weiteres Treffen geplant. (wa/mw)