Schulstandorte beider Grundschulen
in Habichtswald sind sicher

Millioneninvestitionen an beiden Grundschulen bis zum Schuljahr 2029/2030 

Habichtswald. Damit die beiden Grundschulen der Gemeinde Habichtswald für die Zukunft gut gerüstet sind, plant der Landkreis Kassel millionenschwere Investitionen. „Wir haben ein räumlich-pädagogisches Konzept für Ehlen und Dörnberg erarbeitet und dabei die künftige Profilausrichtung im Ganztag berücksichtigt“, sagt Schuldezernentin Silke Engler. Alle Belange der Schule und des Schulträgers mit Blick auf künftige Schulprogramme und auch die Inklusiv-Beschulung wurden dabei mitgedacht. Die Freude bei Habichtswalds Bürgermeister Dr. Daniel Faßhauer ist groß. Bürgermeister und Gemeinde hatten sich in den vergangenen Jahren stark dafür eingesetzt, beide Schulen zu erhalten.

 

In Ehlen können laut einer Machbarkeitsstudie, die der Landkreis zur Entwicklung der Schulstandorte in Auftrag gegeben hat, alle notwendigen Erweiterungen auf dem Schulgelände realisiert werden. „Nur für die Bauphase sind Ausweichflächen notwendig, um Klassenraum-Container aufzustellen“, erklärt Fachdienstleiterin Nicole Baake vom Immobilienmanagement des Landkreises Kassel. Derzeit wird das Mittagessen an der Ehlener Grundschule in Pavillons aus den 80er-Jahren ausgegeben. „Aufgrund des erheblichen Sanierungsstaus und des Gebäudezustands sind keine größeren Investitionen in die Bausubstanz der Pavillons sinnvoll“, erklärt Baake. Mit dem steigenden Bedarf an Bewegungsflächen durch das künftige Ganztagsangebot sei zudem eine Erweiterung der bestehenden Gymnastikhalle sinnvoll.

Die Bauarbeiten könnten im laufenden Schulbetrieb in drei Bauabschnitten erfolgen:

1. Bauabschnitt: Abriss der Pavillons und Ergänzung von vier vorübergehenden Klassen-Containern. Neubau eines zweigeschossigen Gebäudetrakts mit acht Klassenräumen, Differenzierungsräumen, Büroflächen und WC-Anlage.

2. Bauabschnitt: Rückbau der vier Klassen-Container sowie einer weiteren Container-Klasse. Verlagerung des Lehrerzimmers aufgrund des größeren Platzbedarfs und Neubau/Erweiterung der Umkleideräume. Eventuell auch Erweiterung der Gymnastikhalle.

3. Bauabschnitt: Rückbau der letzten beiden Klassen-Container. Bau einer Mensa mit Küche und Nebenräumen sowie Hausmeisterbüro und kleiner Werkstatt.

„Um die Erweiterung auf den Weg bringen zu können, bedarf es zunächst der Beteiligung aller Gremien und Träger öffentlicher Belange. Sollten es grünes Licht geben, könnten die Planungsleistungen frühestens im Herbst 2024 ausgeschrieben werden“, sagt Engler. Für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase kalkuliert der Landkreis mit rund 48 Monaten. Die Kosten für den Schulerweiterungsbau mit Mensa liegen bei rund 5,63 Mio. Euro, für eine mögliche Erweiterung der Sporthalle bei circa 2,3 Mio. Euro.

 

Auch die Erweiterung der Grundschule Dörnberg ist laut Machbarkeitsstudie auf dem Schulgelände möglich. Weil die Schule mit vier Klassen jetzt schon aus allen Nähten platzt, kann die beginnende Zweizügigkeit ab Herbst 2024 interimsweise nur mit einer Containerlösung umgesetzt werden. Obwohl der Platz auf dem Schulgelände begrenzt ist, können die zusätzlich benötigten vier Klassenräume dort gebaut werden. „Die Nachmittagsbetreuung erfolgt aktuell in den Räumen der ehemaligen Kita neben der Mehrzweckhalle. Aufgrund des Gebäudezustands sind größere Investitionen in die Bausubstanz der Kita nicht sinnvoll“, erklärt Baake. Allerdings ergibt sich eine praktikable Lösung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, die sich im Vorfeld zur Machbarkeitsstudie des Landkreises um eine Förderung beworben hatte.  Im März  diesen Jahres gab es einen positiven Bescheid über Fördergeld in Höhe von 3,47 Mio. Euro. 

 

Am Standort der Mehrzweckhalle und des ehemaligen Kindergartens soll ein Gemeinschaftsprojekt auf den Weg gebracht werden, in dem die fehlenden Betreuungsräume und die Mensa der Grundschule dort mitgebaut werden. Die Gemeinde Habichtswald plant den Abriss und Neubau der sanierungsbedürftigen Mehrzweckhalle. Die Baunebenkosten, also die Kosten für die Planung durch den Landkreis, das Erstellen der Abbruch- und Bauanträge und andere Leistungen sollen über einen Verteilerschlüssel abgerechnet werden. Auch die Nutzung der gemeindlichen Fläche soll vertraglich geregelt werden. „Durch die Aufgabeverteilung zwischen Gemeinde und Landkreis kann die Fachkompetenz so verteilt und gebündelt werden, dass eine schnelle Umsetzung des Projektes erfolgen kann“, sagt Faßhauer. Kommune und Landkreis setzen auf Nachhaltigkeit und wollen einen Mehrwert schaffen.  Schuldezernentin Engler ergänzt: „Der für die Machbarkeitsstudie beauftragte Fachplaner wird nun die gemeinsame Nutzung der Mehrzweckhalle einbeziehen und die bislang am Schulstandort geplanten Betreuungsräume sowie die Mensa im Ersatzneubau der Mehrzweckhalle integrieren.“ Die geschätzten Kosten für einen Ersatzneubau der Mehrzweckhalle belaufen sich auf 7,7 Mio. Euro. Davon trägt der Landkreis 2,9 Mio., die Gemeinde 1,35 Mio. und der Bund 3,47 Mio. Euro. Die Kosten für den Erweiterungsbau der Grundschule liegen bislang noch nicht vor. Erste Schätzungen gehen von einem Investitionsvolumen zwischen 2,5 bis 3 Mio. Euro aus. (as/mw)    

Ganztagsbetreuung wird stufenweise eingeführt

Habichtswald.  Die Schulstandorte in Habichtswald sind sicher. Wenn alles nach Plan läuft, sind alle Umbauten der Schulen in Habichtswald inklusive des Neubaus der Mehrzweckhalle bis zum Jahr 2030 abgeschlossen.   

Vizelandrätin Silke Engler erläutert: „Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 erfolgt eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs. Dann haben Kinder der Jahrgangsstufe eins erstmalig Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird allen Grundschulkindern die Ganztagsbetreuung täglich mit mindestens acht Stunden inklusive Unterrichtszeiten ermöglicht. Darüber hinaus wird eine Ferienbetreuung bis auf Schließzeiten von maximal vier Wochen angeboten.“ „Durch diese Investitionen wird das pädagogische Angebot in Habichtswald weiter ausgebaut“, betont Bürgermeister Dr. Daniel Faßhauer und ergänzt: „Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1): Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2): Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote, AGs und Projekte, Hausaufgabenbetreuung, Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet.  Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden. Für angemeldete Schüler besteht eine Teilnahmepflicht.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 3): Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schüler ganz oder teilweise verpflichtend.  Der „Pakt für den Ganztag“ beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde.

Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 17 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14.30 oder 15 Uhr und einem längeren bis 17 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung. Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich.   (as/mw)