Nachrücker Gemeindevertretung


Die über den Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Habichtswald zur Kommunalwahl am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung gewählte Dr. Anna Kuntzsch verzichtet auf ihr Mandat und ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Dies wird hiermit gemäß § 33 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt.

Nach §34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.

Als nächsten noch nicht berufenen Nachrücker stelle ich Steffen Brill, 34317 Habichtswald fest.

Gegen die Gültigkeit der Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§55 Kommunalwahlordnung; §25 Kommunalwahlgesetz).

Habichtswald, 13. September 2024

Der Gemeindewahlleiter

Der Gemeinde Habichtswald

 

gez.

Martin Rosowski                                                                              - Siegel -
Erster Beigeordneter