Protokoll der Informationsveranstaltung
Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche im Baugebiet Hasenbreite OT Ehlen
Termin: 17.10.2019, 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Kleiner Saal Dorfgemeinschaftshaus Ehlen, Warmetalstraße 13,
Teilnehmer: vermerkt in Teilnehmerliste
Herr Zenker begrüßte alle Teilnehmer der Informationsveranstaltung zu der Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche im Baugebiet Hasenbreite in Habichtswald Ehlen. Es waren alle Grundstückseigentümer eingeladen, deren Grundstück Teil der privaten Grünfläche ist. Der Straßenendausbau im Baugebiet ist fast abgeschlossen, lediglich die Bepflanzung der privaten Grünfläche steht aus. In der Veranstaltung wurden den Grundstückseigentümern Informationen zur geplanten Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche und die Gelegenheit für Fragen dazu gegeben.
Herr Schmidt vom Büro- Landschafts- und Freiraumplanung in Grebenstein erläuterte zunächst generell die Grundzüge des Verfahrensablaufs zur Erstellung eines Bebauungsplans und kurz die im Bebauungsplan Nr. 21 „Hasenberiete“ getroffenen Festsetzungen. Die Festsetzung der privaten Grünfläche ist eine Maßnahme zur Minderung des Eingriffs in Natur- und Landschaft und dient überdies der randlichen Eingrünung des Baugebietes. Zudem soll sie nach der Entwicklungszeit von fünf Jahren Sichtschutz für die Bewohner bieten.
Anschließend stellte er den Pflanzplan als Grundlage der Anpflanzung der Gehölze vor. Die Pflanzung richtet sich nach einem festen und mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG) abgestimmten Pflanzplan. Es ist nicht vorgesehen, dass die Grundstückseigentümer eine freie Artenwahl zur Bepflanzung der privaten Grünfläche bekommen. Im begründeten Fall können im geringen Umfang Wünsche zur Bepflanzung aus der vorgesehenen Pflanzliste berücksichtigt werden. Auf Wunsch der Gemeinde werden einige Pflanzenarten ersetzt, da von den in ihnen natürlich enthaltenen Giftstoffen möglicherweise eine Gefährdung für vor allem Kleinkinder ausgehen kann. Die Pflanzung wird in drei gegeneinander versetzten Reihen angelegt. Die Gehölze haben bei Pflanzung eine Höhe von 0,8m bis 1,0 m. Die Bäume haben eine Höhe von etwa 1,8 m bis 2, 0 m. Die Pflanzabstände zwischen den Bäumen wurden mit 20 m Abstand so groß wie möglich gewählt. Die Breite der Pflanzfläche von 5 m ist ein Kompromiss und stellt aus ökologischer Sicht das Mindestmaß für eine solche Anpflanzung dar. Der Zeitplan der Gehölzpflanzungen sieht vor:
- Ausschreibung für Pflanzmaßnahmen im Herbst 2019
- Beginn Pflanzung im Frühjahr 2020 (witterungsabhängig). Weitere Informationen werden gegeben, sobald die ausführende Firma feststeht.
- Fertigstellungspflege (Mahd, Wässerung) bis Herbst 2020 mit anschließender Abnahme
- Entwicklungs- und Unterhaltungspflege im Zeitraum 2021-2025 (Mähen, Wässern je nach Bedarf und Witterung)
Die Arbeiten werden im Auftrag der Gemeinde Habichtswald von einer Gartenbaufirma durchgeführt. Die Firma ist noch nicht bestimmt. Der Gehölzstreifen wird auch auf den bislang nicht bebauten Grundstücken im Frühjahr 2020 angelegt. Die Gemeinde ist verpflichtet die Bepflanzung zeitnah umzusetzen. Nach Ablauf der Unterhaltungspflege geht die Pflanzung in das Eigentum der Grundstückseigentümer über und ist gemäß den entsprechenden Regelungen im Kaufvertrag zu erhalten. Vorgaben zur weiteren Pflege der Gehölze gibt es nicht.
Steht zeitnah zur Pflanzung auf noch nicht bebauten Grundstücken der Bau von Häusern an, wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Evtl. können die Pflanzmaßnahmen auf Kosten des Bauherrn und auf den Einzelfall begrenzt, zu einem späteren Termin ausgeführt werden. Im Pflanzplan ist ein Verbissschutzzaun, der die ganze private Grünfläche umschließt, vorgesehen der aber nicht Inhalt der Kaufverträge war. Alternativ gibt es die Möglichkeit Einzelschutz der Pflanzen vorzusehen. Als Kompromiss wird, dort wo bis zu Beginn der Pflanzmaßnahmen noch kein privater Zaun errichtet wurde, von der beauftragten Firma ein Verbissschutzzaun an der /den Außengrenze/n des Grundstücks gesetzt. Wo nötig, wird Einzelgehölzschutz vorgenommen. Voraussetzung ist aber, dass den Mitarbeitern des beauftragten Gartenbaubetriebes zur Pflanzung und nachfolgenden Pflege Zugang zum Grundstück gewährt wird. Pflanz- und Pflegearbeiten werden durch die Gemeinde kurzfristig vor Durchführung schriftlich bekanntgegeben. Herr Schmidt bittet darum, die Kommunikation bezüglich der im Pflanzplan vorgesehenen Pflanz- und Pflegemaßnahmen mit der Gartenbaufirma entweder über ihn oder die Gemeinde laufen zu lassen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Homepage angegeben.
Es wird geklärt, ob bei Regenereignissen das Wasser von der Verkehrsfläche des Lohwegs über die Grundstücke abläuft und wie dies ggf. vermieden werden kann. Erdlager und Wälle an den Grundstücksgrenzen zur Wegeparzelle des Lohwegs und zum geschotterten Feldweg sind vor Beginn der Pflanzarbeiten von den Grundstückseigentümern zu beseitigen.
Planungen zum Ausbau des geschotterten Feldwegs an der östlichen Grenze des Baugebietes, liegen nicht vor. Das Gehölz im Seitengraben wird entnommen. Mehrere Grundstückseigentümer kritisierten, dass die Ausdehnung der privaten Grünfläche, die Tatsache, dass sie nach einem von der HLG in Auftrag gegebenen Pflanzplan mit Gehölzen und nicht etwa nur mit Rasen bepflanzt wird und keine freie Artenwahl für die Grundstückseigentümer vorgesehen ist, im Rahmen des Kaufs der Grundstücke nicht deutlich kommuniziert wurde. Die Gemeinde wies darauf hin, dass in allen Gesprächen, die sie in diesem Zusammenhang geführt hat, diese Festlegungen klar benannt wurden.
Der überarbeitet Pflanzplan wird in einer Version, in der die Grundstücksgrenzen besser erkennbar sind hier veröffentlicht. Der Bebauungsplan wird in verringerter Dateigröße eingestellt.
Im Auftrag
Heidi Weber
Verwaltungsangestellte
Stand: 31.10.2019