Schneeräumpflicht Bei Straßen mit nur einem Gehweg
Seit 01.01.2021 sind die dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstückseigentümer zum Schneeräumen der Gehwege verpflichtet.
Die komplette Straßenreinigungssatzung kann hier nachgelesen werden.
Wenn Sie hierzu Fragen oder Anregungen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde Habichtswald unter der Tel. (05606) 5996-0 gern zur Verfügung.
Vielen Dank für ihr Verständnis!