Schneeräumpflicht Bei Straßen mit nur einem Gehweg
Ab dem 1. Januar sind die dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstückseigentümer zum Schneeräumen der Gehwege verpflichtet

Die komplette Straßenreinigungssatzung kann unter der Rubrik Satzungen nachgelesen werden.
Wenn Sie hierzu Fragen oder Anregungen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde Habichtswald unter der Tel. (05606) 5996-0 gern zur Verfügung.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Das Rathaus - Team